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Wunsch- und Wahlrecht

Sie haben nach den gesetzlichen Vorgaben im Sozialgesetzbuch (§ 69 SGB IX) die Möglichkeit, auf die Auswahl der Rehabilitationsklinik durch den zuständigen Leistungsträger Einfluss zu nehmen.

Um Sie dabei zu unterstützen, stellen wir Ihnen HIER ein einfach auszufüllendes Formular zur Verfügung. Dieses können Sie Ihrem Rehabilitationsantrag beifügen, um eine Kostenzusage für Ihre Wunschklinik zu erhalten.

Haben Sie noch Fragen? Wir planen mit Ihnen Ihre Reha. Kontaktieren Sie uns!

 

Telefon: 04445-899 0 / E-Mail: info@sucht-fachkliniken.de

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