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Klinik von A-Z

Sehr geehrter Patient, auf dieser Seite sind neben allgemeinen Hinweisen für Sie und Ihre Angehörigen auch notwendige Regeln für eine Gemeinschaft enthalten. Die Art der Erkrankung, die Größe der Klinik sowie unterschiedliche Therapieprogramme erfordern gewisse Regelungen, die dem Zusammenleben und Ihrer Rehabilitation dienen.

Angehörige

Für Angehörige und andere Bezugspersonen werden Paar- und Familiengespräche nach Terminvereinbarung angeboten.

Anreise

Unser Aufnahmesekretariat teilt Ihnen den Anreisetermin schriftlich mit. Im Interesse einer reibungslosen Aufnahme versuchen Sie bitte den vor-geschriebenen Anreisezeitpunkt einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir vorab um telefonische Rückmeldung. Weitere Hinweise für Ihre Anreise finden Sie auf unserer Internetseite.

Aufnahmebedingungen

Vor der Aufnahme müssen ein ärztlicher Bericht, ein Sozialbericht der Beratungsstelle oder des Krankenhauses und die schriftliche Zu-sage auf Übernahme der Behandlungskosten durch den zuständigen Leistungs- bzw. Kostenträger vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Sie
– die Reha Maßnahme nur beginnen können, wenn Sie von allen Suchtmitteln vollständig entgiftet und in den letzten 14 Tagen vor Aufnahme keinen Rückfall hatten.
– nahtlos aus einer Entgiftungsbehandlung zu uns kommen.

Ausgang

In der ersten Behandlungswoche ist Ausgang zu dritt außerhalb des Ortskerns möglich. Mit Beginn der zweiten Behandlungswoche ist Ausgang zu zweit, mit Beginn der dritten Behandlungswoche Einzelausgang möglich. Fahrten mit größerer Entfernung sind nur mit Genehmigung möglich.

Ausflüge

Behandlungsgruppen und einzelne Patientinnen können in Absprache mit ihren BezugstherapeutInnen auch Ausflüge unternehmen.

Ausgangszeiten

Ausgang ist in den therapiefreien Zeiten möglich. Die Teilnahme an den Mahlzeiten ist verpflichtend. Rückkehr vom Ausgang bis 21.30 Uhr Sonntag bis Donnerstag, am Freitag und Samstag bis 22.30 Uhr.

Behandlungsdauer

Die Behandlungsdauer beträgt je nach Indikation bis zu 26 Wochen. Eine Verlängerung über die vom Kosten- und Leistungsträger genehmigte Behandlungsdauer hinaus kann nach Indikationsstellung in der Klinik beantragt werden.

Besuch

Nach der vierten Behandlungswoche ist nach vorheriger Absprache mit den BezugstherapeutInnen Besuch an den Wochenenden (Sa./So.) in der Klinik möglich. Außerhausübernachtungen sind nach Absprache mit den BezugstherapeutInnen von Samstag auf Sonntag möglich. Der Besuch ist dem diensthabenden Pflegedienst vorzustellen.

Datenschutz

Persönliche Daten werden in EDV-Programmen gespeichert. Auf diese Daten haben nur die MitarbeiterInnen der Klinik Zugriff, die der Schweigepflicht unterliegen.

Elektrogeräte

Mitgebracht werden können folgende Elektrogeräte: Fön und Geräte zur persönlichen Körperpflege, Radio, CD/MP3-Player und andere Musikgeräte. Die Geräte werden vor Benutzung durch unseren Technischen Dienst überprüft. Alle anderen Elektrogeräte (wie beispielsweise Bügeleisen, Wasserkocher, Tauchsieder, Kaffeemaschinen, Lockenstäbe und Lichterketten) sind nicht erlaubt. Aus brandschutztechnischen Gründen dürfen auf den Patientenzimmern keine E-Bike-Akkus geladen werden, diese können aber außerhalb des Gebäudes in einer Ladestation aufgeladen werden.

Ernährung

Sollten sie aus medizinischen Gründen eine individuelle Zubereitung Ihrer Mahlzeiten (Diät) benötigen informieren Sie bitte Ihre Bezugsärztin bereits in Ihrer Aufnahmeuntersuchung darüber. Selbstverständlich bieten wir auch vegetarische Kost an, meist in Bioqualität.

Fahrräder

Für den Freizeitbereich stehen hauseigene Fahrräder zur Verfügung. Sie können auch Ihr eigenes Fahrrad mitbringen.

Fernsehen

Es stehen zwei Fernsehräume zur Verfügung. Das Programm wird von den Patientinnen ausgewählt. Die Fernsehzeiten sind in den Fernsehräumen ausgehängt.

Fitnessraum

Mit unserer ärztlichen Erlaubnis können Sie den Fitnessraum eigenständig nutzen.

Freizeitmöglichkeiten

Für die Abende und Wochenenden bieten wir folgende Gestaltungsmöglichkeiten: Fahrräder, Sauna, Schwimmbad, Lesecafé, Gesellschaftsspiele, Kreativwerkstatt. Freizeitangebote im Ort (z.B. Sportverein, Chor, Reiten) können nach Absprache genutzt werden.

Geld

Eine finanzielle Absicherung während des Aufenthaltes muss vor Aufnahme geregelt sein. Bitte bringen Sie sich einen ausreichenden Geldbetrag mit, solange sie durch die Ausgangsregelung an das Klinikgelände gebunden sind. Geldverleih sowie Geld- und Tauschgeschäfte sind nicht erlaubt. Sie können sich Geld überweisen lassen und an unserem Empfang zu den Kassenzeiten abholen: Bank: Volksbank Visbek eG, IBAN: DE21 2806 6103 0004 8488 02, BIC: GENODEF1VIS. Kontoinhaber: Fachklinik St. Vitus. Bitte vergessen Sie nicht, unter „Verwendungszweck“ Ihren Namen anzugeben. Geld (Höchstbetrag 300,00 Euro), Schmuck und Wertsachen können in der Klinik hinterlegt werden. Weiterhin steht im Patientenzimmer ein abschließbares Schrankfach für Geld und Wertsachen zur Verfügung.

Getränke

Neben der „Heißwasserstation“, bei der Sie heißes Wasser für Früchte- und Kräutertees bekommen können, finden Sie auch einen Wasserspender für gesprudeltes Wasser. Für den „Wassersprudel“ benötigen Sie eine spezielle Wasserflasche, die gegen eine Pfandgebühr verliehen wird. Der Konsum von Energydrinks ist aus gesundheitlichen Gründen untersagt.

Gesundheitszeugnis

Bitte ein gültiges Gesundheitszeugnis –wenn vorhanden- mitbringen.

Haftung

Für abhanden gekommene oder bei der Entlassung zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Sollten Einrichtungsgegenstände oder von uns Ihnen zur Verfügung gestellte Sport- und Freizeitgeräte mutwillig oder grobfahrlässig beschädigt worden sein, so werden Ihnen die Reparatur- oder Ersatzbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

Haustiere

Mitbringen von Haustieren ist nicht möglich. Deren Unterbringung sollte im Vorfeld für die gesamte Behandlungsdauer gesichert sein.

Heimfahrt

Nach der 8. Behandlungswoche sind Heimfahrten nach Absprache möglich. Die Kostenerstattung für die Heimfahrten wird von den jeweiligen Kosten- bzw. Leistungsträgern unterschiedlich gehandhabt, erfolgt in der Regel jedoch erst nach einem mindestens achtwöchigen Aufenthalt. Die Rückkehr von der Heimfahrt sollte bis 20.00 Uhr erfolgen.

Internet

Es stehen kostenfreie Internetplätze zur Verfügung.

Kinder

Die Unterbringung von Kindern ab sechs Jahren ist im Sozialtherapeutischen Kinder- und Jugendhilfezentrum (Jugendburg-Stiftung Heilig Kreuz, Tel. 04471/8805-70) in Cloppenburg möglich. Das entsprechende Konzept stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hilfeplangespräche zusammen mit dem Jugendamt können durchgeführt werden. Ein Mutter-Kind-Zimmer für Wochenendbesuch ist vorhanden. Der Besuch muss mit der Klinik abgesprochen werden. Es wird ein Kostenbeitrag erhoben.

Kirche

Die Klinik verfügt über eine eigene Kapelle. Sie ist der Raum für ökum. Gottesdienste, Meditation und Gebete. In Visbek gibt es eine evangelische und eine katholische Kirche.

Klinikpersonal

Unser Klinikpersonal ist gemischtgeschlechtlich ausgerichtet. In allen Fachbereichen unserer Klinik werden Sie im Klinikalltag auf männliche Mitarbeiter treffen. Sollte es für Sie nicht vorstellbar sein, sich von männlichen Fachkollegen (Arzt, Therapeut) intern behandeln zu lassen, bitten wir um eine kurze telefonische oder schriftliche Mitteilung. Ihre Rückmeldung werden wir dann in Ihrem Therapiesetting berücksichtigen.

Laptops

Notebooks und Laptops können nur nach Rücksprache mit der/dem Bezugstherapeutin/Bezugstherapeuten akzeptiert werden. Ab 21:30 Uhr muss das Gerät ausgeschaltet werden. Kopierte DVD dürfen nicht angesehen oder weitergegeben werden.

Lesecafé

Im Lesecafé steht eine Auswahl von Snacks und Getränken zur Verfügung. Dort können Sie auch Bücher und Gesellschaftsspiele ausleihen.

Mahlzeiten

Die Teilnahme an den Hauptmahlzeiten ist Pflicht. Das Frühstücksbuffet beginnt um 6.45 Uhr, das Mittagessen um 11.45 Uhr und das Abendessen um 17.45 Uhr. Frühstücken am Samstag und Sonntag ist in der Zeit von 8.30 bis 9.30 Uhr möglich. Die Teilnahme Ihres Besuches am Mittagessen in der Klinik (gegen Gebühr) ist nach Voranmeldung möglich. Auch können Sie sich von der Teilnahme am Mittag- oder Abendessen befreien lassen, wenn besondere Gründe vorliegen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung erfolgt durch das Ärzteteam der Klinik und bei neu aufgetretenen Erkrankungen durch die Vorstellung bei niedergelassenen FachärztInnen außerhalb der Klinik. Ab dem 01.01.2004 gilt bei stationären Behandlungen (Leistungsträger Krankenkasse) eine gesetzl. Zuzahlung von 10,00 Euro über 28 Tage/Jahr. Sollten Sie in diesem Jahr bereits stationär behandelt worden sein und bereits Ihren Anteil zu der Zuzahlungspflicht geleistet haben, bringen Sie bitte die entsprechende Quittung mit.

Mitzubringen

Mitzubringen bei Behandlungsantritt ist die Versichertenkarte der Krankenkasse, einschließlich die evtl. Befreiung von der Zuzahlungspflicht sowie der Personalausweis. Bringen Sie bitte letzte Laborbefunde, Impfausweis und die von Ihrem Haus- bzw. Facharzt verordneten Medikamente (Dauermedikation) in ausreichender Menge mit.
Unter- und Nachtwäsche, Handtücher (Sauna, physikalische Bereich) und Waschlappen. Für die Jahreszeit entsprechende Kleidung (feste Schuhe für Spaziergänge und Wanderungen), Schuhe, geschlossene Sandalen/Turnschuhe und Kleidung für Gymnastik, Badeanzug und -mantel, Kleiderbügel, Wecker, Musikinstrumente, Spiele, Handarbeitsutensilien, Fotoapparat, Thermoskanne für den persönlichen Teebedarf, Tasse und Teelöffel, Thermobecher. Zudem Kleingeld (Für Waschautomaten etc.)
Nicht mitzubringen sind: alkoholhaltiges Mundwasser, Energydrinks, Bügeleisen, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Tauchsieder und Glätteisen.

Nachsendeantrag

Post und Zeitschriften lassen Sie sich aus organisatorischen Gründen an folgende Postanschrift nachsenden: Ahlhorner Str. 32, 49429 Visbek

Parken

Für den mitgebrachten PKW steht eine begrenzte Anzahl von Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Patenschaft

Um das Eingewöhnen in der Klinik zu erleichtern, steht Ihnen als Neuankömmling eine Patin zur Seite.

Physiotherapie

Das Haus verfügt über eine gut ausgestattete Bäderabteilung, in der physikalisch-medizinische Behandlungen durchgeführt werden.

Post

Die Post wird in Ihre Postfächer gelegt.

Rauchen

In allen Räumen der Klinik sowie in den Außenanlagen mit Ausnahme der beiden Raucherbereiche herrscht absolutes Rauchverbot. Die Tür zur Raucherecke ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag – Donnerstag 06.00 – 22.30 Uhr, Freitag 06.00 – 23.30 Uhr, Samstag 07.00 – 23.30 Uhr, Sonntag 07.00 – 22.30 Uhr.

Reisekosten

Erstattungen der Reisekosten erfolgen im Rahmen der geltenden Richtlinien der Kosten- und Leistungsträger. Wenn Sie mit der Bahn anreisen, haben Sie die Möglichkeit die Taxikosten (vom Bahnhof Rechterfeld zur Fachklinik) direkt beim Kostenträger zu beantragen. Bitte lassen Sie sich dafür eine entsprechende Quittung aushändigen und bewahren Sie Ihr Bahnticket auf.

Sauna

Mit unserer ärztlichen Erlaubnis können Sie die Sauna eigenständig nutzen.

Schlüssel

Schlüssel für den persönlichen Schrank, das Zimmer sowie das Postfach werden von unserem Empfang ausgegeben.

Schwarzes Brett

Dort werden wichtige Informationen (z.B. Veranstaltungen) ausgehängt.

Schweigepflicht

Alle MitarbeiterInnen sind an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Informationen an Dritte werden, während und nach der Behandlungszeit, von der Klinik nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben. Inhalte aus der Gruppentherapie dürfen an gruppenfremde Patientinnen und Außenstehende nicht weitergegeben werden.

Schwimmbad

Während der Freizeit steht ein Bewegungsbad im Haus zur Verfügung. Zu festgesetzten Zeiten kann das Schwimmbad genutzt werden. Dabei müssen mindestens drei Patientinnen das Schwimmbad gleichzeitig benutzen.

Selbstbehandlung

Die eigenmächtige Einnahme von Tabletten, Dragees, Abführmitteln, Vitamintabletten und die Benutzung von Salben ist nicht erlaubt. Mitgebrachte Medikamente müssen bei der Aufnahmeuntersuchung vorgezeigt werden Die Weiterführung der Medikation erfolgt dann nach Absprache mit den behandelnden ÄrztInnen.

Suchtmittel

Grundsätzlich ist jeder Suchtmittelkonsum und –besitz verboten. Alkohol-, Blut- und Urinkontrollen sowie Zimmerkontrollen sind jederzeit ohne Vorankündigung möglich.

Telefon / Handy

Während den Therapie- und Arbeitstherapiezeiten und während den Mahlzeiten sowie nachts
(So.-Do.: ab 21.30 Uhr, Fr. + Sa. ab 22.30 Uhr) ist telefonieren nicht erlaubt. Handys sind während der Mahlzeiten und Therapiezeiten sowie nachts auszustellen. Die Flurtelefone, von denen Sie Anrufe entgegen nehmen können, werden Mo.- Do. von 18.30 – 21.30 Uhr, freitags von 18:30 bis 22.30, samstags, sonntags und an den Feiertagen von 9:00 bis 21:30 Uhr freigeschaltet.

Tiergestützte Therapie

Die Fachkliniken St. Marien und St. Vitus GmbH setzen auf unterstützende Therapien mit Tieren. In der Fachklinik St. Vitus wird eine externe Therapie mit Pferden angeboten.

W-Lan

Ist in Teilbereichen der Fachklinik gegeben.

Zimmer

Als unsere Patientin leben Sie in wohnlich eingerichteten 2-Bett- und 1-Bettzimmern mit Dusche und WC. Die Reservierung eines Einzelzimmers ist im Vorfeld nicht möglich. Es entscheidet sich im Therapieverlauf, welche Patientin aus medizinischer oder psychotherapeutischer Indikation ein Einzelzimmer benötigt.

Wir sind sicher, dass wir eine entsprechende Rücksicht untereinander und auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses erwarten dürfen. Helfen Sie mit, dass Ihre Rehabilitationsmaßnahme für Sie ein Erfolg wird und zur Zufriedenheit aller Beteiligten verläuft.

Haben Sie noch Fragen? Wir planen mit Ihnen Ihre Reha. Kontaktieren Sie uns!

 

Telefon: 04445-899 0 / E-Mail: info@sucht-fachkliniken.de

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