Nahtlosverfahren

Seit 2018 wird von einigen Krankenkassen und allen Stellen der Deutschen Rentenversicherung das sogenannte Nahtlosverfahren unterstützt, bei dem Sie während der Behandlung im Qualifizierten Entzug einen vereinfachten Antrag auf stationäre Entwöhnungsbehandlung stellen und dann am letzten Tag der Qualifizierten Entwöhnungsbehandlung direkt in die Entwöhnungsklinik wechseln. Um dieses Verfahren nutzen zu können, beachten Sie bitte zwingend folgendes:

– Sie müssen Ihren Rentenversicherungsträger kennen (z.B. DRV-Bund in Berlin oder DRV-Oldenburg-Bremen, DRV-Braunschweig-Hannover oder weitere), ggf. bringen Sie bitte Rentenunterlagen mit, aus denen Ihre Rentenversicherungsnummer und der Rententräger hervorgeht. Ist ein anderer Kostenträger zuständig, informieren Sie sich dort, ob das Nahtlosverfahren unterstützt wird.

 

– Sie müssen bereits in den ersten 5 Tagen der Qualifizierten Entzugsbehandlung in der Lage und gewillt sein, an dieser Antragsstellung mitzuwirken.

 

– Sollte sich die Kostenzusage Ihres Kostenträgers ein paar Tage verzögern, müssen Sie auch über 14 Tage hinaus am Programm des Qualifizierten Entzugs lückenlos teilnehmen, auch wenn sich einzelne Aspekte wiederholen sollten.

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Telefon: 04445-899 0 / E-Mail: info@sucht-fachkliniken.de

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